Was ist bei welcher Klasse mit eingeschlossen ?
Jedem Fahrer ist es geläufig: In den meisten Führerscheinen stecken zusätzliche Berechtigungen. So ist es auch bei den "neuen" Klassen, natürlich mit einer anderen Zuordnung. Unsere Tabelle gibt hierzu Auskunft.
Besitz der |
| Mit eingeschlossene |
|---|---|---|
A | Krafträder | A1 |
A1 | Leichtkrafträder | M |
M | Kleinkraftrad | Keine Einschlüsse |
S | Kleine Trikes und Quads | Keine Einschlüsse |
B | PKW / Kleintransporter | L,M und S |
C1 | Leichte Nutzfahrzeuge | B |
C | Schwere Nutzfahrzeuge | C1 |
D1 | Kleine Omnibusse | B |
D | Alle Omnibusse | D1 |
L | Arbeitsmaschinen Stapler Landwirtschaft | Keine Einschlüsse |
T | Landwirtschaft | L,M und S |
Alle genannten Fahrerlaubnisse |
| Prüfbescheinigung für Mofas |
Ergänzender Hinweis: Zu den zusätzlichen Berechtigungen, die in der rechten Spalte aufgeführt sind, gehören natürlich alle Befugnisse der dort genannten Klassen. Beispiel: In C1 ist die Klasse B mit eingeschlossen - und damit auch sämtliche weiteren B-Berechtigungen, also L,M und S.
Quelle: TÜV-Süd
Wie lange ist welche Fahrerlaubnis gültig ?
Lebenslang haben früher alle deutsche Führerscheine gegolten. Doch auch diesen Grundsatz hat das neue Fahrerlaubnisrecht eingeschränkt. Es verlangt, dass die Nutzfahrzeug- und Omnibus-Berechtigung (C- und D-Klassen) in regelmäßigen Abständen durch ärztliche und augenärztliche Untersuchungen aufgefrischt werden müssen. Wann der nächste Termin für diesen Check von Fitness und Sehvermögen ansteht, kann der Fahrer aus Spalte 11 seines EU-Führerscheinkärtchens ersehen. Dort ist das Ablaufdatum der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse eingetragen.
Im Einzelnen:
1. Auf Lebenszeit gelten die Berechtigungen der Klassen A, A, B, BE, L, M, S und T sowie die Mofa-Prüfbescheinigung.
2. Die Berechtigungen der Klassen C, CE, D, DE, D1 und D1E werden für jeweils fünf Jahre erteilt, dann ist die nächste medizinische Untersuchung fällig.
3. Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr ihres Inhabers sind die Klassen C1 und C1E unbefristet gültig. Erst zum „Fünfzigsten“ muss der erste medizinische Check absolviert sein - und die folgenden Untersuchungen in Fünf-Jahres-Abständen.
4. Bei den zusätzlichen Erlaubnissen zur Fahrgastbeförderung gilt ebenfalls die Frist von fünf Jahren für ihre Erneuerung durch eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung.
Wichtig: Wer eine befristete Fahrerlaubnis nicht aufs Spiel setzen will, sollte sich schon ein paar Wochen vorher um die termingerechte Erneuerung kümmern. Von heute auf morgen sind nämlich der medizinische Check und die folgende Aktualisierung des EU-Kärtchens durch die Fahrerlaubnisbehörde nicht zu schaffen. Und wer möchte schon mit einer ungültig gewordenen Berechtigung fahren oder gar in eine Straßenkontrolle kommen? Eine happige Strafe kann dann die Folge sein.
Was passiert mit dem alten Führerschein ?
Millionen von Fahrern besitzen noch einen alten deutschen Führerschein. Wie steht es mit diesem Papier ? Hier das Wichtigste in Kürze:
1. Der „alteDeutsche“ bleibt im bisherigen Umfang gültig - bei den Klassen 2 und 3 aber nur bis zum vollendeten 50. Lebensjahr. Für die Inhaber solcher Führerscheine gilt jetzt die Regel wie für die Besitzer von neuen Erlaubnissen der Klasse C1 und C1E: Zum „Fünfzigsten“ müssen sie ihren ersten medizinischen Check geschafft haben - und jeweils in Fünf-Jahres-Abständen den nächsten. Gleichzeitig ist die Umwandlung ihrer bisherigen Berechtigung in die entsprechenden neuen Fahrerlaubnisklassen geboten - und damit der Umtausch ihres alten Papiers gegen ein EU-Führerscheinkärtchen.
2. Wer seinen alten „Zweier“ oder „Dreier“ nicht in der beschriebenen Weise umwandeln lässt, ist ab seinem 50. Geburtstag automatisch abgestuft:
Auf die Berechtigung der neuen Klasse C1E - beim „Dreier“ unter zusätzlicher Beschränkung auf dreiachsige Züge.
3. Auch nach erfolgter Abstufung hat man noch die Möglichkeit, verlorene Berechtigungen wieder aufleben zu lassen. Stellt man innerhalb von zwei Jahren fest, dass man mit der abgestuften Fahrklasse nicht auskommt, kann man bei der Führerscheinstelle unter Vorlage der Atteste für den medizinischen Check die Umschreibung des alten Führerscheins beantragen. Auch hier gilt, den Antrag rechtzeitig zu stellen, da die Ausstellung des neuen EU-Führerscheins einige Wochen dauern kann.