Was sind die Voraussetzungen für ein begleitetes Fahren ab 17 Jahren ?
Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist für junge Fahrer und ihre Begleiter an bestimmte Auflagen gebunden.
So dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer bis zu ihrem 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer Begleitperson am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Es ist notwendig, dass die Begleitpersonen namentlich in der Prüfbescheinigung durch das zuständige Landratsamt eingetragen wurden. Es ist möglich mehrere Belgeiter zu benennen, vorausgesetzt sie erfüllen die fogenden Kriterien:
1. Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
2. Jede Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
3. Mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister sind nicht zulässig.
4. Ab einer Blutkonzentration von 0,5 Promille dürfen sie nicht mehr begleiten.
Was musst Du als Fahranfängerin oder Fahranfänger beachten ?
Du darfst ein Jahr frührer als bisher ein Auto auf öffentlichen Straßen bewegen, allerdinges gibt es hierfür einiges zu beachten:
1. Bis zu Deinem 18. Geburtstag muss immer eine der eingetragenen
Begleitpersonen bei der Fahrt dabei sein.
2. Die Promillegrenze für Fahranfänger liegt bei 0,0 Promille !
3. Die Prüfbescheinigung sowie der Personalausweis/Reisepass muss bei jeder
Fahrt mitgeführt werden.
Welches Verhalten wird von Begleitpersonen erwartet ?
Die Begleitperson ist dafür verantwortlich, den Jugendlichen an eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr heranzuführen:
1. Vermitteln Sie dem Fahrer Ruhe und Sicherheit.
2. Als Begleiter sollten Sie zurückhaltend sein und nur wenn notwendig und gefahrlos möglich beratend einschreiten.
3. Nie selber in das Fahrgeschehen eingreifen !
4. Begleiten Sie nie, wenn Sie sich nicht wohl fühlen oder unter Alkoholeinfluss stehen.
5. Führen Sie immer Ihren Führerschein und Personalausweis / Reisepass mit.
6. Versäumen Sie nicht, Ihrer Kraftfahrzeugversicherung mitzuteilen, dass Ihr Fahrzeug für das begleitete Fahren eingesetzt wird.
Wir schulen Deine Begleiter !
Wichtig ist nicht nur, dass Du Dir die richtigen Begleiter aussuchst, sondern auch, dass die Begleiter wissen wie sie sich verhalten müssen.
Bei unseren Terminen findest Du eine Beschreibung und die Termine unserer Begleiterschulungen.
Weitere Anmerkungen
1. Grundsätzlich wird bei der Anmeldung der Kartenführerschein mit beantragt.
Er liegt dann pünktlich zum 18. Geburtstag beim Landratsamt bereit und sollte
innerhalb von 3 Monaten nach dem 18. Geburtstag dort abgeholt werden.
In diesen 3 Monaten behält die Prüfbescheinigung ihre Gültigkeit.
2. Mit der Prüfbescheinigung sind die Klassen L,M und S enthalten, welche auch ohne
Begleiter gefahren werden dürfen.
